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Über Carl Stooss
Carl Stooss, reformiert, von Bern, wurde am 13.10.1849 in Bern geboren und starb am 24.2.1934 in Graz. Sohn des Sigmund Karl, Metzgers und Regierungsrats, und der Julie Albertine Luise geborene von Rümelin. Anna Martha Ziegler. Carl Stooss schloss sein Rechtsstudium in Bern, Leipzig, Heidelberg und Paris 1873 als Fürsprecher ab und promovierte 1878. Er wirkte 1876-1879 als Amtsgerichtspräsident in Bern, bevor er 1879 Privatdozent für bernisches Privat- und Zivilrecht wurde. 1882-1886 war er ordentlicher Professor für Strafrecht in Bern, 1886-1888 Richter am Obergericht.
1888 gründete Carl Stooss die „Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht“. Im selben Jahr beauftragte ihn der Bundesrat, ein schweizerisches Strafgesetz zu schaffen. Nach der Erschliessung der kantonalen Strafrechte im zweibändigen Werk „Die schweizerischen Strafgesetzbücher zur Vergleichung zusammengestellt“ (1890) publizierte Stooss 1893 den „Vorentwurf zu einem Schweizerischen Strafgesetzbuch“. Er vereinigte darin das kriminalreformerische Postulat der Resozialisation mit der Aufgabe des Schuldausgleichs. Seine knappe und klare Sprache wies ihn als grossen Gesetzgeber aus, der die Strafrechtsreformen vieler Länder prägen sollte. 1891 kehrte er unbesoldet als Professor für vergleichendes schweizerisches Strafrecht an die Universität Bern zurück. Da er nach seinem Bundesauftrag keine gesicherte Existenz hatte, nahm er 1896 einen Ruf nach Wien an (1921 Emeritierung). Es gelang ihm nicht, das österreichische Strafrecht zu erneuern. Der Verlust seines Vermögens 1919 hinderte ihn an der Rückkehr in die Schweiz. Ab 1920 erarbeitete er für den Bundesrat einen Entwurf für den Bundesstrafprozess. Trotz zahlreicher Ehrungen, unter anderem 1925 Mitgliedschaft in der österreichischen Akademie der Wissenschaften, starb Stooss vereinsamt.
Quelle: Dieser Text ist dem Beitrag im Historischen Lexikon der Schweiz von Christoph Züricher entnommen.